Wir weisen darauf hin, dass durch das Starten des Videos Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Es kann daher auch zu einer Datenübermittlung in Drittstaaten, wie insbesondere die USA, kommen. Da die USA laut Europäischem Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist, bestehen aufgrund der Übermittlung Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden, fehlende Rechtsbehelfe). Ihre Einwilligung umfasst gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO diese Übermittlung in Drittstaaten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Aktivierung des Buttons Daten an den jeweiligen Betreiber übermittelt werden. Es kann daher auch zu einer Datenübermittlung in Drittstaaten, wie insbesondere die USA, kommen. Da die USA laut Europäischem Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist, bestehen aufgrund der Übermittlung Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden, fehlende Rechtsbehelfe). Ihre Einwilligung umfasst gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO diese Übermittlung in Drittstaaten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. Sie verpflichten sich, niemandem unerwünschte Werbung zuzusenden.
Den entstandenen Teig in eine gefettete Kuchenform füllen und ca. 40–50 Minuten backen. Kuchen auf ein Gitter stürzen und auskühlen lassen.
Frosting:
Den kalten Kuchen zerbröseln und zum Frosting geben. Dabei soll eine gut formbare Masse entstehen. Diese dann zwischen zwei Schichten Frischhaltefolie ca. 2 cm dick ausrollen.
Cake-Pops:
Die ausgestochenen Formen auf ein mit Backpapier ausgelegtes Brett legen und 30 Minuten im Gefrierschrank fest werden lassen. Während die Cake-Pops erkalten, kann je nach Belieben Dekoration vorbereitet werden – zum Beispiel Kuvertüre oder bunte Streusel.
Die fest gewordenen Cake-Pops aus dem Gefrierschrank nehmen. Die Cake-Pops auf Holzspieße spießen (taucht man den Spieß zuerst in flüssige Kuvertüre, rutschen die Cake-Pops nicht so leicht ab).
Die aufgespießten Cake-Pops dann komplett in Kuvertüre tauchen. Die Spieße zwischen den Fingern drehen, damit überschüssige Kuvertüre abtropfen kann.
Die fertigen Cake-Pops in mit Sand oder Zucker gefüllte Gläser oder Styroporwürfel stecken und nach Belieben dekorieren. Anschließend kühl stellen.
Kuchenteig:
Butter und Zucker mit einem Mixer cremig aufschlagen. Eier zugeben und miteinander verquirlen. Mehl, Backpulver, Vanillinzucker und Salz nach und nach dazugeben und alle Zutaten miteinander verrühren.
Frosting:
Frischkäse, Butter, Staubzucker und Vanillinzucker mit einem Mixer glatt rühren.
Cake-Pops:
Ausstechförmchen in beliebiger Form (z.B. passend zum Valentinstag die Herzform) zuerst in Staubzucker tunken und dann damit Stücke aus dem Teig ausstechen.
Tipp
Verziere die Cake-Pops nach deinen Wünschen, so passen sie zu jedem Motto! Die Cake-Pops können auch noch mit Cellophan und Geschenkband dekoriert und dann verschenkt werden.
* Es können max. 15 Zutaten zur Liste hinzugefügt werden, danach ist eine Anmeldung erforderlich.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 07:15 bis 20:00 Uhr und samstags von 07:15 bis 18:00 Uhr.
Aktuell befinden sich alle unsere Mitarbeiter in einem aktiven Chat oder Sie erreichen uns außerhalb der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07:15 bis 20:00 Uhr und samstags von 07:15 bis 18:00 Uhr).
Kennen Sie schon unsere FAQs? Die Antworten auf die meist gestellten Fragen, finden Sie im Hilfe & Kontakt Bereich. Sie erreichen uns selbstverständlich auch über unser Kontaktformular.
Anmelden
E-Mail-Adresse und Passwort stimmen nicht überein. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Möglicherweise entspricht Ihr Passwort nicht unseren neuen Sicherheits-Anforderungen. In diesem Fall klicken Sie bitte auf "Passwort vergessen?" um ein neues zu erstellen.
Ihr Profil wurde vorübergehend gesperrt. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Ihr Profil wurde noch nicht aktiviert.
Oder:
Wir weisen darauf hin, dass es zu einer Datenübermittlung in Drittstaaten, wie insbesondere die USA, kommen kann. Da die USA laut Europäischem Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau aufweist, bestehen aufgrund der Übermittlung Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden, fehlende Rechtsbehelfe). Ihre Einwilligung umfasst gemäß Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO diese Übermittlung in Drittstaaten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.