Klug aufbewahren und einmachen
Lebensmittel richtig lagern
Damit die eingekauften Lebensmittel lange halten und nicht vorzeitig verderben, ist es wichtig, diese richtig zu lagern. Denn nicht jedes Lebensmittel hält am längsten, wenn es im Kühlschrank aufbewahrt wird. Hier eine kurze Übersicht zu den Grundregeln, welche Lebensmittel wie gelagert werden sollten:
- Leicht verderbliche Nahrungsmittel wie Milch- und Fleischprodukte, offene Lebensmittel, Marmeladen, Eier und bestimmte Gemüsearten sind im Kühlschrank richtig aufgehoben. Dieser ist in unterschiedliche Zonen eingeteilt. Unten ist es am kühlsten, in den Türfächern etwas wärmer. In den Türfächern werden daher Butter, Eier, Milch und andere Getränke gelagert, während das Gemüse natürlich in die Gemüselade kommt. Fleisch und Fisch sind besonders leicht verderblich und sollten daher auf der untersten Ebene des Kühlschranks gelagert werden. Übrigens: Im Zweifelsfall hilft stets der Blick auf die Lagerungshinweise auf der Verpackung.
- Manche Gemüsesorten sind kälteempfindlich und sollten daher nicht im Kühlschrank, sondern in einem dunklen und kühlen Raum aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Zucchini und Tomaten.
- Obst sollte nicht im Kühlschrank gelagert werden. Durch die Kälte dehnt sich nämlich das Wasser im Zellgewebe aus, wodurch schnell Flecken entstehen können. Eine Ausnahme sind Erdbeeren.
Welches Obst und Gemüse noch in den Kühlschrank gehört sowie andere interessante Infos zur richtigen Lagerung erfahren Sie hier im Menüpunkt „Obst und Gemüse richtig lagern“.
Reste richtig aufbewahren
Wenn beim Essen etwas übrig bleibt, sollten Sie die Reste in einer gut verschließbaren Box im Kühlschrank aufbewahren. Warten Sie allerdings, bis das Gericht ausgekühlt ist, um dem Kühlschrank den unnötigen Energieverbrauch des Runterkühlens zu ersparen. Viele Gerichte lassen sich in geeigneten Gefäßen auch gut einfrieren und können so länger aufgehoben werden.
Bedeutung "mindestens haltbar"
Unterscheiden sollte man zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum, umgangssprachlich auch „Ablaufdatum“ genannt, ist die Garantie des Herstellers, wie lange ein Lebensmittel einwandfrei verwendbar ist. Danach ist es keineswegs schlecht, es kann aber sein, dass sich Farbe, Konsistenz und Geschmack verändern. Augen, Nase und Zunge sind gute Kontrolleure. Auf hygienisch empfindlichen Produkten wie Frischfleisch oder -fisch ist hingegen das Verbrauchsdatum angegeben. Dieses sollte streng eingehalten werden, da sich sonst gesundheitsschädliche Keime entwickeln können, die keinesfalls verzehrt werden sollen.
Einfrieren und portionieren
Nur große Gefrierbeutel zur Hand? Kein Problem: Püree oder Sauce einfüllen und etwa 1 Stunde in den Gefrierschrank legen, bis die Masse halbfest ist. Anschließend mit einem Messerrücken in einzelne Portionen teilen.
Eingefrorenes richtig auftauen
Mit etwas kluger Voraussicht können Sie beim Kochen auch Strom einsparen. Nehmen Sie gefrorene Produkte rechtzeitig am Abend zuvor oder zeitig in der Früh aus dem Gefrierfach, damit es sanft auftauen kann. So müssen Sie die Mikrowelle erst gar nicht einschalten.