Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die HOFER Kommanditgesellschaft (nachfolgend "HOFER" genannt). Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den Teilnahmebedingungen in der jeweils aktuell gültigen Form einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist HOFER zuständig und verantwortlich.
(2) Es handelt sich um ein unentgeltliches Gewinnspiel.
(3) Dieses Gewinnspiel richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
(4) Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 14 Jahre. Zusätzlich ist zwischen 14 und 18 Jahren das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich.
(2) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind sämtliche Dienstnehmer der ALDI SÜD KG Gruppe.
(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert einen Kassenbon und ist somit abhängig vom Erwerb einer Ware.
§ 3 Gewinn
(1) Ab 01.04.2024 werden monatlich 10 x HOFER-Einkaufsgutscheine im Wert von je € 300,00 verlost.
(2) Die Preise werden von HOFER unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in Bargeld ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
(3) Der Gewinn kann auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden, wenn er durch Manipulation oder sonstigen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze, gegen andere rechtliche Bestimmungen oder gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurde.
§ 4 Zusatzgewinne im Herbst 2024
(1) Im Zeitraum vom 23.09.2024 00:01 Uhr - 30.11.2024 23:59 Uhr sichern sich die Teilnehmer zusätzlich die Chance auf einen von folgenden 100 Extragewinnen, die am 02.12.2024 per Zufall verlost werden.
1. Preis: € 5.000 HOFER-Einkaufsgutschein
2.-10. Preis: je € 500 HOFER REISEN-Gutscheine
11. Preis: 1 Jahr HoT Internet Plus (SIM-Karte sowie 12 x 30 Tagetarife à € 29,90) und 1 x HoT 5G WLAN-Router im Wert von € 199,-
12.-100. Preis: je € 50 HOFER-Einkaufsgutscheine
§ 5 Durchführung der Gewinnspiele
(1) Die Teilnahme am unbefristeten Gewinnspiel ist seit 30.03.2016 bis auf Widerruf unbegrenzt möglich. Ab 01.04.2024 werden pro Monat zehn Gewinner per Zufallsprinzip, unabhängig von deren Wohnort (innerhalb von Österreich) ausgewählt.
(2) Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, die an der Umfrage unter Angabe der gesamten Bon-Nummer inkl. Datum und Uhrzeit teilgenommen und sich eigenhändig mit vollständigen Angaben zu ihrer Person angemeldet haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Teilnahme im Namen Dritter ist unzulässig.
(3) Für die Gewinner-Ermittlung ist das Bon-Datum ausschlaggebend, wobei ein Kassenbon für die Teilnahme an der Umfrage und damit am Gewinnspiel für 14 Tage gültig ist. Für die Gewinner-Ermittlung zur Zusatzgewinne Herbst 2024 ist zusätzlich das Teilnahme-Datum am Gewinnspiel ausschlaggebend.
(4) Die Auslosung der Gewinner wird von HOFER per Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt und erfolgt für das unbefristete Gewinnspiel jeweils in der dritten Woche des Folgemonats sowie am 02.12.2024 für die Gewinnermittlung der Zusatzgewinne Herbst 2024.
(5) Die Benachrichtigung der Gewinner des unbefristeten Gewinnspiels erfolgt jeweils bis zum zweiten Folgemonat. Die Gewinner der Zusatzgewinne Herbst 2024 werden bis 31.12.2024 benachrichtigt.
(6) Jeder Kassenbon wird nur einmal für die Teilnahme an den Gewinnspielen berücksichtigt. Mehrfacheingaben mit derselben Bon-Nummer sind nicht möglich.
§ 6 Gewinnübermittlung
(1) Die Gewinner werden von HOFER durch eine schriftliche Gewinnmitteilung per E-Mail benachrichtigt. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht ausschließlich mit dem Zugang der schriftlichen Gewinnmitteilung.
(2) Sämtliche Gutscheine werden per E-Mail in Form von Print@Home Gutscheinen an die von den Gewinnern im Gewinnspielformular angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
(3) Der Print@Home Gutschein kann mittels Klick auf die in der E-Mail angeführte URL von den Gewinnern abgerufen und gegen Vorlage des Ausdrucks in der Filiale eingelöst werden.
(4) Der HoT 5G WLAN-Router und die HoT SIM-Karte für das Internet Plus wird postalisch an die im Gewinnspielformular angegebene Adresse übermittelt. Die 12 x 30 Tagestarife des HoT Internet Plus sind auf der SIM-Karte kostenlos voraktiviert.
(5) Mit Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.
§ 7 Störungen im Ablauf; Haftung
(1) HOFER behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe ihre ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Spiele oder der Internetseite besteht oder die Spiele aus rechtlichen Gründen unzulässig sind.
(2) HOFER übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der technischen Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung.
(3) HOFER haftet nur für Schäden, die von HOFER oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) HOFER hat das Recht, Teilnehmer von den Gewinnspielen mit sofortiger Wirkung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wels.
(2) Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegebenenfalls eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(3) Die Teilnehmer nehmen den Datenschutzhinweis unter Impressum & Datenschutzhinweis zur Kenntnis.